Mein Weg zur Zahnregulierung.
Nach einer kostenlosen Erstberatung beginnt Ihre Zahnspangentherapie mit einer umfassenden Planung & anschließender Besprechung. Eine umfassende fachärztliche Untersuchung und die Analyse des Zustandes von Zahn- und Kieferstellungen ist die Grundlage für eine perfekte kieferorthopädische Behandlung. Danach kann gemeinsam mit Ihnen ein für Sie passender Behandlungsplan erstellt werden. Die Bedürfnisse unserer PatientInnen liegen uns sehr am Herzen und wir legen Wert darauf, Ihnen eine ganzheitliche Lösung für Ihr Anliegen zu bieten.
Idealerweise bringen Sie zu Ihrer Erstberatung ein Panoramaröntgen vom Zahnarzt mit, das nicht älter als ein Jahr ist, und erzählen uns, was Sie an Ihrer Zahnstellung stört beziehungsweise was Sie zu uns führt. Wir besprechen dann gemeinsam die Probleme der Fehlstellung und mögliche Behandlungsoptionen.
Bei diesem ca. einstündigen Termin werden alle Unterlagen angefertigt, die wir für die kieferorthopädische Analyse, die Diagnosestellung und zuletzt für die Behandlungsplanung brauchen: Abdrücke von Ober- und Unterkiefer für Modelle, Fotos, ein seitliches Schädelfernröntgen, ein Panoramaröntgen, falls kein aktuelles vom Zahnarzt mitgebracht wurde. Weiters wird eine Mundvermessung gemacht. Diese Unterlagen liefern den Ausgangspunkt für die Behandlungsplanung und die Heilkostenplanerstellung.
Erstberatung - Aufnahme - Besprechung - Behandlungsstart
Bei dieser ausführlichen Beratungssitzung werden die Details aus der kieferorthopädischen Analyse, die Diagnose und die Behandlungsplanung besprochen. Sollte es mehrere Behandlungsalternativen geben, werden wir die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Möglichkeiten durchgehen, um gemeinsam zu der für Sie optimalen Lösung zu finden. Zu diesem Zeitpunkt werden wir Sie auch über die Kosten genau informieren.
Wenn Sie mit dem Behandlungs- und Kostenplan einverstanden sind, kann es losgehen. Die kieferorthopädische Apparatur wird eingesetzt und der Weg zu einem schönen Lächeln kann beginnen.
Kassenzahnspange
Kinder und Jugendliche können bis zum 18. Lebensjahr eine kieferorthopädische Behandlung mit einer staatlichen Förderung in Anspruch nehmen. Bekannt unter dem Begriff „Gratiszahnspange“ wird in vertragskieferorthopädischen Ordinationen bei der Aufnahme festgestellt, ob eine schwere Zahn- bzw. Kieferfehlstellung besteht, die als Voraussetzung für eine Behandlung ohne finanzielle Selbstbehalte gilt. Die Festlegung dieses Schweregrads ist von der IOTON-Skala abhängig. Bei der Aufnahme in der Ordination wird bei der Planung festgestellt, ob die Voraussetzung einer staatlich geförderten Zahnspange (IOTN-Stufe 4 oder 5) gegeben ist oder es nur eine Zuzahlung der Zahnspange seitens der Krankenkassen mit einem privaten Selbstbehalt gibt. Die Festlegung des Schweregrades entscheidet auch über die Dauer und Art der Behandlung.
Rein kosmetische Korrekturen werden nicht als Leistungen der Sozialversicherung anerkannt. Kinder und Erwachsene, die nicht unter IOTON Grad 4 + 5 fallen, können eine Bezuschussung durch die Krankenkasse bekommen.
Kontakt
Ordination Graz
- Münzgrabenstraße 62-64, 8010 Graz
- +43 316 81 28 28
- office@zahnregulierung.at
Ordination Leibnitz
- Wagnastraße 1, 8430 Leibnitz
- +43 3452 760 60
- office-leibnitz@zahnregulierung.at
Kieferorthopädie Dr. Permann
Ein Herz für Zähne in Graz und Leibnitz.
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